Ernährung – Alles Bio, oder was? – Doku

Als Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Der Begriff ist in der EU gesetzlich definiert. Diese Produkte müssen aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und wurden ohne Einsatz konventioneller Pestizide, Kunstdünger oder Abwasserschlamm angebaut. Tierische Produkte stammen von Tieren, die artgerecht gemäß EG-Ökoverordnung und in der Regel nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Die Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel. Bio-Siegel Die EU-Öko-Verordnung von 2007 definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Um konventionell von ökologisch hergestellten Lebensmitteln zu unterscheiden, führte Deutschland 2001 das staatlich kontrollierte Bio-Siegel ein, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen. Während Biokost als Synonym für Lebensmittel aus biologischem Anbau angesehen werden kann, muss Naturkost nicht aus biologischem Anbau nach EU-Öko-Verordnung stammen. Erhältlich sind Bio-Lebensmittel in Bioläden, Reformhäusern und zunehmend im Lebensmittel-Einzelhandel sowie in Supermärkten. Es gibt in Deutschland eine Reihe von ökologischen Anbauverbänden, die einen höheren Qualitätsstandard garantieren, als es die EU-Öko-Verordnung …

